Gemeinsam lernen. Voneinander lernen. Barrieren abbauen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt fest, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, gleichberechtigt am gemeinschaftlichen Leben teilzuhaben und auf allen Ebenen in vollem Umfang an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Alle gesellschaftlichen Bereiche müssen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sein oder geöffnet werden.

Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz heißt es hierzu: „Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“

Allen Kindern und Jugendlichen soll der Zugang zur allgemeinen Schule ermöglicht werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist Barrierefreiheit: Einrichtungen und Gebäude, aber auch Gegenstände, Medien oder Gespräche müssen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen ohne besondere Erschwernisse genutzt werden können.

„Es geht natürlich nicht nur um physische Barrieren. Als vermeintlich nicht Behinderte sind wir uns meist gar nicht bewusst, wie sehr unser Nichtwissen und unsere Unsicherheit uns hindern, in Kontakt zu Menschen mit Behinderung zu kommen. Die Fremdheit ist eine große Barriere. Sie zu überwinden, ist für beide Seiten befreiend und bereichernd!“